Bisher gibt es keine schriftliche Information, nicht von den irakischen Behörden und nicht von der deutschen Botschaft in Bagdad, über die juristischen Vorwürfe, die der irakische Staat gegen die beiden erhebt. Aus irakischen Presseberichten war heraus zu lesen, dass von Seiten des Iraks die Vorwürfe der „illegalen Einreise“ und „Terrorunterstützung“ erhoben werden könnten. Auch in einem telefonischen Gespräch zwischen dem Anwalt von Marlene Förster und Mitarbeiter:innen der deutschen Botschaft, wurden Aussagen in diese Richtung gemacht. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen diese Informationen als Gerüchte betrachtet werden, denn sie wurden durch keine offizielle Stelle bestätigt.
Da es bis zum heutigen Tag zu keiner Ausweisung der beiden Journalist:innen kam, ist nicht ausgeschlossen, dass der irakische Staat vor Ort ein Gerichtsverfahren gegen sie eröffnen will. Sollte es zu einer Anklage und Verhandlung gegen Marlene Förster im Irak kommen, wäre dies ein Novum für die deutsch-irakische Beziehung und ein weiterer Einschnitt für die Presse- und Medienfreiheit im Irak.
Die Inhaftierung von Marlene Förster und Matej Kavčič zeigt, dass der irakische Staat versucht kritische Journalist:innen zu kriminalisieren. Darüber hinaus soll die Berichterstattung über die Situation der ezidischen Gesellschaft, der aktuellen Kriegssituation zwischen der irakischen Armee und den Selbstverteidigungskräften der Autonomieverwaltung im Şengal verhindert werden.